AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Besteller die nachstehenden Konditionen als integrierender Bestandteil des Individualvertrags:
1. Lieferung
Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche infolge Lieferverzugs sind ausgeschlossen. Die in der Preisliste genannten Packungseinheiten gelten als Mindestbestellmengen.
2. Preise
Die Ankaufspreise gelten nur für den Wiederverkauf und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Wir verrechnen zu den am Liefertag gültigen Tagespreisen. Speziell vereinbarte Konditionen gehen vor.
3. Versandkosten
Lieferungen ab CHF 300.00 Nettowarenwert erfolgen franko Domizil. Die Wahl der Transportart bleibt uns überlassen. Der Nettowarenwert entspricht dem Wert nach Abzug allfälliger Mengenrabatte oder anderer Vergünstigungen, exklusive Mehrwertsteuer.
Für Lieferungen oder verlangte Teillieferungen unter CHF 300.00 Nettowarenwert gelten folgende Ansätze:
- Bei einem Nettowarenwert von weniger als CHF 300.00 erfolgt die Zustellung per PostPac Economy, gegen eine Verrechnung von CHF 12.00 pro Paket. Auf Wunsch und gegen Verrechnung von CHF 14.00 pro Paket erfolgt die Lieferung per Postpac Priority. Der Wunsch ist mit der Bestellung der Ware anzugeben.
- Bei Eilgut- oder Express-Sendungen wird die Differenz zur Normalpost oder Normalfracht verrechnet.
Für alle Direktlieferungen im Auftrag des Wiederverkäufers wird ohne Rücksicht auf die Frankogrenze eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.00 erhoben. Ist der Fakturabetrag unter CHF 300.00 kommen noch die effektiven Versandkosten dazu.
Zurückgesandtes Verpackungsmaterial (auch Kisten und Verschläge) wird nicht vergütet.
4. Lieferung von Maschinen und Geräten
Lieferungen von Maschinen und Geräten mit einem Einzelgewicht von max. 30 kg brutto erfolgen zu den obigen Liefer- und Versandkonditionen. Für solche mit einem Bruttogewicht von über 30 kg werden die effektiven Versandkosten in Rechnung gestellt. In jedem Fall gelten diese nur bis zum problemlos erreichbaren Abladepunkt des von uns gewählten Transportmittels. Im Übrigen wird die vorgezogene Recyclinggebühr gemäss Swico-Richtlinie belastet.
5. Transportschäden
Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur zu melden. Das Verpackungsmaterial darf vor Aufnahme des Schadensprotokolls nicht vernichtet werden. Für Schäden, die nicht mit einem Schadensprotokoll belegt werden können und die auf den Transport zurückzuführen sind (für Transportschäden haftet der Transporteur), lehnen wir jede Haftung ab.
6. Rücksendung (exklusive Transportschäden)
Beanstandungen (einschliesslich Meldungen betreffend Fehlbestellungen) sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzubringen. Vorgängig einer Rücksendung sind wir in jedem Fall zu orientieren. Die Annahme einer Warenrücksendung infolge Fehlbestellung setzt ausserdem unser ausdrückliches, schriftliches, vorgängiges Einverständnis voraus. Bei Rücksendung aufgrund einer berechtigten und von uns anerkannten Beanstandung erfolgt die Gutschrift zum berechneten Wert zuzüglich Rücksendungskosten. Bei Rücksendung infolge Fehlbestellung werden 90% des berechneten Wertes gutgeschrieben. Muss die zurückgesandte Ware neu konfektioniert werden, so werden die Kosten der Neukonfektionierung verrechnet. Es können jedoch höchstens 75% des berechneten Wertes gutgeschrieben werden. Für Schäden bei der Rücksendung, die auf unsorgfältige oder mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind, haftet der Versender vollumfänglich.
7. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich auf den Wert unserer Produkte. Für Schäden, namentlich solche, die wegen Nichtbefolgung von Gebrauchsanweisungen sowie unsachgemässer Behandlung oder Lagerung eines Produktes entstehen, wird jede Haftung abgelehnt.
8. Auswahlsendungen
Diese erfolgen für den Hin- und Rückweg auf Rechnung und Gefahr sowie auf Kosten des Auftraggebers.
9. Spezialausführungen/Produkte mit Werbeaufdruck
Gerne offerieren wir auf Verlangen Spezialausführungen oder Produkte mit Werbeaufdruck. Bei solchen Aufträgen gilt in jedem Fall eine Mengentoleranz von +/- 10%.
10. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto (ohne jeden Abzug) zahlbar.
Bei Zielüberschreitungen werden alle Posten fällig. Es handelt sich um eine Verfalltagsabrede.
Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% seit Fälligkeit zu verlangen.
In besonderen Fällen, namentlich bei Lieferungen an uns unbekannte Firmen oder bei Zahlungsverzug, bleibt Versand gegen Vorauszahlung oder Nachnahme vorbehalten.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Sie dürfen so lange weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstandsvereinbarung
Erfüllungsort (Übergang von Nutzen und Gefahr) und ausschliesslicher Gerichtsstand für den Besteller ist Bülach ZH. Wir sind jedoch im Sinne einer einseitigen, nicht ausschliesslichen Gerichtsstandsvereinbarung, berechtigt, den Besteller (neben Bülach ZH) auch vor jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu belangen.
13. Rechtswahl
Der Vertrag untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPRG) und unter Ausschluss von Staatsverträgen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
14. Keine Rückwirkung
Es gilt die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzen alle früheren Ausgaben.
Hermann Kuhn AG
Grindelstrasse 21
8303 Bassersdorf
Tel. 044 / 83 83 400
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Bassersdorf, April 2024